Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Mittel aus den Transfersystemen SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG erhalten, Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an kostenpflichtigen Schulangeboten, an Lernförderung und Freizeitaktivitäten, wie eine Mitgliedschaft im Sportverein, ermöglicht werden.
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